Leistungssteigerung im Handwerk
LandThüringenZuschuss
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- Thüringen
- Bundesland
- Thüringen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.aufbaubank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen im Handwerk fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Handwerksorganisation bei Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen.
Sie erhalten die Förderung für
Einzelprojekte,
praktische Leistungswettbewerbe der Handwerksjugend für Thüringen und länderübergreifende Wettbewerbe.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
für Einzelprojekte von Handwerksorganisationen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei einem überragenden Landesinteresse kann die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, sowie
für Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Einzelprojekte werden normalerweise durch ein Konzeptauswahlverfahren bestimmt, das durch einen öffentlichen Aufruf bekanntgegeben wird. Reichen Sie Ihr Konzept bis zu dem bekanntgegebenen Stichtag ein. Stellen Sie Ihren eigentlichen Antrag für Einzelprojekte und den Antrag für einen Wettbewerb bitte bis zu 6 Wochen vor Projektbeginn bei der Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Einzelprojekt muss sich inhaltlich an folgenden Themen orientieren:
- Unterstützung des Transfers neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit,
- Unterstützung der Zusammenarbeit von Betrieben im Sinne einer kooperativen Wertschöpfung,
- Unterstützung bei der Digitalisierung des Handwerks.
- Die Mindestteilnehmendenzahl für Ihren Landesleistungswettbewerb beträgt normalerweise 5 Personen je Gewerk.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen und zur Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1. Das Handwerk hat auch in Thüringen eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung.
Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften vor allem im Bereich der beruflichen Bildung ist eine der großen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Thüringen gewährt unter der Voraussetzung einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung im Handwerk den „Meisterbonus“ und zeichnet besondere Leistungen der Jahrgangsbesten im Handwerk mit der „Meisterprämie“ des für Wirtschaft zuständigen Thüringer Ministeriums aus.
Meisterbonus und Meisterprämie bieten einen Anreiz, sich beruflich fortzubi …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/leistungssteigerung-im-handwerk.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank