Thüringen
Meistergründungsprämie
LandThüringenZuschuss
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in Thüringen erstmals einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen, bekommen eine einmalige Prämie.
Was gefördert wird
- die erstmalige Gründung eines Handwerksunternehmens
- die erstmalige Übernahme eines Handwerksbetriebs
- die erstmalige tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen
- die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen (Aufbauförderung)
Häufige Fragen
Sie sind in die Handwerksrolle eingetragen und haben ein Gewerbe angemeldet. Außerdem lassen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer beraten und holen dort eine Tragfähigkeitsbescheinigung ein.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.