← Alle Förderprogramme
Thüringen

Meistergründungsprämie

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einer

Grundförderung für die erstmalige Gründung eines Unternehmens im Handwerk,

die erstmalige Übernahme eines Betriebes im Handwerk oder

die erstmalig tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen;

Aufbauförderung für die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.000 als Grundförderung beziehungsweise EUR 2.500 als Aubauförderung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe angemeldet haben.
  • Sie gründen oder übernehmen ein Unternehmen oder beteiligen sich erstmalig ab dem 10.8.2021 an einem Unternehmen.
  • Für eine Grundförderung müssen Sie
  • innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und
  • eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen.
  • Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie
  • die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und
  • einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Neufassung der Richtlinie über die Förderung von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern bei der Neugründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie der tätigen Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Thüringen (Meistergründungsprämie)

[Vom 20. Dezember 2023]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Handwerk hat auch in Thüringen eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften vor allem im Bereich der beruflichen Bildung ist schon allein aufgrund der Altersstruktur der Eigentümer von Handwerksbetrieben eine der großen demographischen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Ziel der Förderung ist es, im Bereich des Handwerks für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister als hochqualifizierte Fachkräft …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.