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Thüringen

Meistergründungsprämie

LandThüringenZuschuss

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in Thüringen erstmals einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen, bekommen eine einmalige Prämie.

Was gefördert wird

  • die erstmalige Gründung eines Handwerksunternehmens
  • die erstmalige Übernahme eines Handwerksbetriebs
  • die erstmalige tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen
  • die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen (Aufbauförderung)
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Sie sind in die Handwerksrolle eingetragen und haben ein Gewerbe angemeldet. Außerdem lassen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer beraten und holen dort eine Tragfähigkeitsbescheinigung ein.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.