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Thüringen

T(h)ür Tierwohl

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Thüringen fördert Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.

Sie erhalten die Förderung für

die Sommerweidehaltung von Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase sowie Mastrindern, die keiner Mutterkuhherde angehören (R1).

die tiergerechter Haltung von Schweinen in Abferkel-/Gruppenbuchten mit jeweils planbefestigten Flächen und die Aufstallung auf Einstreu (S1).

die Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Tierart und Nutzung und wird je Großvieheinheit gewährt.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA bis zum 30.9. des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Thüringen, die

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Thüringen, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ausüben, und
  • einen Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen die Tiere und Flächen gemäß der Regelungen des Förderprogramms selbst halten oder bewirtschaften.
  • Sie müssen die Rinder über einen Zeitraum von 4 Monaten vom 1.5 bis zum 1.11. (Weidezeitraum) und Schweine dauerhaft während des Kalenderjahres nach den Regelungen des Förderprogramms halten (Verpflichtungszeitraum).
  • Die Tiere müssen Ihnen gemäß Viehverkehrsverordnung eindeutig zuzuordnen sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

T(h)ür Tierwohl

[Vom 20. Dezember 2022]

[…]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zweck dieser Förderrichtlinie ist die Unterstützung der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.

Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Mit dieser Zuwendung sollen verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren anteilmäßig ausgeglichen werden. Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen und im Förderkatalog …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.