Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe …
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), die
Beschäftigung und Einkommen schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
Standortnachteile ausgleichen und regionale Uneinheitlichkeiten abbauen sowie
Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
Sie erhalten die Förderung für
Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU)
Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte (nur KMU),
grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU),
Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft,
Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO beziehungsweise
bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergebiet (C- oder D-Fördergebiet).
Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im
C-Fördergebiet (Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und der kreisfreien Stadt Suhl) für kleine Unternehmen 40 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent und für große Unternehmen 20 Prozent,
C-Fördergebiet (Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie in der kreisfreien Stadt Gera und der Stadt Kölleda) für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent,
C-Fördergebiet (Stadt Eisenach) für kleine Unternehmen 30 Prozent, für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent,
D-Fördergebiet (Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena und Weimar) für kleine Unternehmen 20 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent.
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im
C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 65 Prozent, für mittlere Unternehmen 55 Prozent und für große Unternehmen 45 Prozent,
D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für große Unternehmen 40 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im
C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 55 Prozent, für mittlere Unternehmen 45 Prozent und für große Unternehmen 35 Prozent,
D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 40 Prozent und für große Unternehmen 30 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Investitionsvorhaben von gemeinnützigen, wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen beträgt der Förderhöchstsatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Kooperationsnetzwerken beträgt der Förderhöchstsatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Innovationscluster können mit bis zu 55 Prozent bei Investitionskosten beziehungsweise bis zu 50 Prozent für Personal- und Verwaltunskosten gefördert werden.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank über das TAB-Online-Portal ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- rechtlich selbstständige gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- unternehmensgetriebene, mindestens thüringenweit aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen,
- Innovationscluster. Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist,
- Unternehmen, die zu mehr als 20 Prozent Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigen, sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten. Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten eine Förderung für Investitionsvorhaben, wenn
- Sie diese in Thüringen durchführen,
- die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder
- der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag den Durchschnitt der planmäßigen Abschreibungen in den letzten 3 Geschäftsjahren um mindestens 50 Prozent übersteigt.
- Sie müssen neu geschaffene Arbeitsplätze mit betriebsangehörig Beschäftigten besetzen, deren Jahresbruttolohn (ohne AG -Anteil) mindestens EUR 46.000 (bei förderfähigen Handwerksunternehmen EUR 41.000, bei Tourismusprojekten EUR 32.000) beträgt.
- Die Höhe der Gesamtinvestitionen muss mindestens EUR 100.000 betragen.
- Als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung müssen Sie gesonderte Voraussetzungen beachten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – GRW-Richtlinie –
Teil I: Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
[Vom 28. Februar 2024]
[…]
Präambel
Mit der vorliegenden Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Freistaates Thüringen erfolgt die Umsetzung der Regelungen des bundeseinheitlichen GRW- Koordinierungsrahmens, welcher auf einer ergänzten Zielsystematik der GRW-Förderung für die gewerbliche Wirtschaft beruht.
Künftig stehen nachhaltige Investitionen und Innovationen im besonderen Fokus der Förderung. Ein maßgebliches Ziel der N …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/verbesserung-regionaler-Wirtschaftsstruktur-grw.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank