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Bayern

Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

LandBayernDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen:Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie Warenlager. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Förderart:

Darlehen

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Bayern

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

Tel: +49 89 2124-0

Fax: +49 89 2124-2440

post@lfa.de

LfA Förderbank Bayern (externer Link)

Weiterführende Links:

Gründung und Nachfolge

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren,

den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen,

Ihr Vorhaben so weit vorbereitet haben, dass Sie nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.

Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.

Als natürliche Person müssen Sie

für die unternehmerische Tätigkeit fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und

zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen in Schwierigkeiten,

Ersatzbeschaffungen,

Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG ) erhalten,

Umschuldungen und Sanierungen

stille Beteiligungen,

Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien,

die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,

Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien zur Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 16. November 2023, Az. 54-3542/361/1 Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) Zuwendungen für Existenzgründungsvorhaben sowie Vorhaben in der Existenzgründungsphase an Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe nach Maßgabe dieser Richtlinien, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG), der Verordnung …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0919PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.