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BMFSFJ

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programm s 'JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit'

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMFSFJ
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmfsfj.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Volltext Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver); sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind). Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung) Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten) Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit) Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First) Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Teilvorhabenpartner/den Teilvorhabenpartnern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Die kommunale Koordinierungsstelle arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern. Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem ESF Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal sechs Jahre und fünf Monate (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2028) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:40 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier), 60 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig). Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR in den Jahren 2025 bis 2028: jeweils bis zu 300.000 EUR Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Vorhabenträger (Zuwendungsempfänger) für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) verantwortlich. Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Teilvorhabenpartners erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Gesundheit & Soziales

Fördergebiet:

bundesweit

Förderberechtigte:

Kommune

Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Referat 402 ESF Förderprogramme I (Servicestelle „JUGEND STÄRKEN“)

An den Gelenkbogenhallen 2 – 6

50679 Köln

Tel: +49 221 3673-3503

servicestelle-js@bafza.bund.de

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (externer Link)

Weiterführende Links:

Informationen zur Förderung (externer Link) ESF -Regiestelle und Informationen zur Förderung (externer Link) Förderportal Z-EU-S (externer Link) Downloadbereich der ESF -Regiestelle (externer Link)

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Wenn Sie sich für das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ bewerben möchten, müssen Sie an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens reichen Sie bitte zunächst eine Interessenbekundung ein (Interessenbekundungsverfahren). Nach erfolgreicher Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren können Sie einen Antrag stellen (Antragsverfahren). Sowohl das Interessenbekundungs- als auch das Auswahlverfahren wird grundsätzlich elektronisch über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) abgewickelt.

Teilnahmeberechtigt für das Interessenbekundungs- und das Antragsverfahren sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

I . Interessenbekundungsverfahren

Bitte rufen Sie das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die Interessenbekundung.

Um eine Interessenbekundung einzureichen, müssen Sie sich als Vorhabenträger, aber auch als Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) zunächst im Förderportal registrieren.

Nach erfolgreicher Registrierung steht Ihnen das Formular „Vorhabenkonzept“ im Förderportal und im Downloadbereich der ESF -Regiestellenseite (siehe weiterführende Links) zur Verfügung, welches Sie vollständig ausfüllen, ausdrucken, rechtsverbindlich unterzeichnen und als PDF eingescannt im Förderportal hochladen. Ein (zusätzliches) postalisches Einreichen der Interessenbekundung ist nicht notwendig bzw. vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass aus der erfolgreichen Einreichung einer Interessenbekundung kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft Ihre Interessenbekundung.

Nach Abschluss der Prüfung werden Sie informiert, ob Sie zum Antragsverfahren zugelassen sind.

II . Antragsverfahren

Sofern Sie nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für eine Förderung in Frage kommen, fordert Sie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Das Fristende zur Einreichung Ihres Antrags wird Ihnen mit Aufforderung zur Antragstellung bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass auch aus der Aufforderung zur Antragseinreichung kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann.

Bewilligungen geeigneter Anträge erfolgen nach dem sogenannten Windhundprinzip, also im Rahmen der zur Verfügung stehenden ESF Plus-Mittel und nach zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs.

Grundsätzlich ist der Antrag elektronisch zu unterzeichnen. Hierfür nutzen Sie entweder einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) durch den kostenlosen eID-Service des Förderportals, das TAN -Verfahren oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf dem PDF-Exportdokument. Sollte Ihnen die Möglichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht zur Verfügung stehen, ist der Antrag auf dem Förderportal elektronisch einzureichen und zusätzlich auf postalischem Wege (in schriftlicher Form und mit handschriftlicher Unterschrift der vertretungsberechtigten Person/en) zu übermitteln.

a) Wenn Sie den Antrag ausschließlich online stellen möchten

Bitte rufen Sie das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.

Das Förderportal enthält alle für die Antragstellung notwendigen Dokumente. Zusätzlich finden Sie diese auch im Downloadbereich der ESF -Regiestellenseite (siehe weiterführende Links).

Für die Einhaltung der Frist zur elektronischen Antragsabgabe ist die elektronische Einreichung des Antrags über das Förderportal Z-EU-S maßgeblich.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft Ihren Antrag im Anschluss.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihre Teilnahme am Programm bewilligt.

b) Wenn Sie den Antrag zusätzlich auch postalisch stellen möchten

Alle für die schriftliche Antragstellung notwendigen Dokumente finden Sie ebenfalls im Förderportal und im Downloadbereich der ESF -Regiestellenseite.

Drucken Sie den (elektronisch über das Förderportal bereits ausgefüllten und eingereichten) Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn rechtsverbindlich und senden ihn zusammen mit allen dazugehörigen Nachweisen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 402 – Geschäftszimmer Stichwort „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50679 Köln.

Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben maßgeblich.

Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren für den Online-Antrag.

Informationen zur Registrierung sowie fachliche und technische Hinweise zum Antragsverfahren sind auf dem Förderportal Z-EU-S veröffentlicht.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Förderrichtlinie „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode: 2021 bis 2027 vom: 13.07.2026 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei) Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 – 2027 Weblink zu den Fördergrundsätzen Die aktuellen Versionen der Dokumente stehen im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite zur Verfügung. …

Noch nicht kuratiert

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DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0930PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.