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Hessen

Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)

LandHessenDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Darlehen
Branchen
Medien, Film & Verlag
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung), Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion), Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm), Verleih und Vertrieb, Kinoinvestition, Festivals, Veranstaltungen und Reihen, Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die HessenFilm und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.

Förderart:

Darlehen, Zuschuss

Förderbereich:

Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet:

Hessen

Förderberechtigte:

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Ansprechpunkt:

HessenFilm und Medien GmbH

Am Steinernen Stock 1

60320 Frankfurt am Main

Tel: 069 15324040

Fax: 069 153240499

foerderung@hessenfilm.de

HessenFilm und Medien GmbH

Weiterführende Links:

HessenFilm – Förderung

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,

Körperschaften (zum Beispiel eingetragene Vereine), die

gewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen, Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben,

Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder

Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten,

Studierende der hessischen Hochschulen auf Empfehlung der zuständigen Dozentinnen und Dozenten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen.

Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb oder Medien durchführen, muss dieses einen „Hessen-Effekt“ aufweisen oder es muss ein besonderes kulturelles und/oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen an dem Projekt bestehen.

Die Kosten Ihres Projekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein.

Sie müssen die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Rechte sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.

Für Industrie-, Werbe- oder Imagefilme oder ähnliche Projekte erhalten Sie keine Förderung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen in Schwierigkeiten,

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie für die hessische Film- und Medienförderung durch die HessenFilm und Medien GmbH Stand: 30.12.2023 […] PRÄAMBEL Im Rahmen dieser Richtlinie ist die Film- und Medienförderung in Hessen durch die HessenFilm und Medien GmbH („HFM“) geregelt. Gemäß Gesellschaftsvertrag der HFM ist die Stärkung und Förderung des Film- und Medienstandortes Hessen die zentrale Aufgabe der HFM. Die finanzielle Ausstattung der HFM erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Für Fördernehmerinnen und Fördernehmer erhalten die Regelungen dieser Richtlinie durch den zwischen diesen und der HFM abzuschließenden privatrechtlichen Fördervertrag Verbindlichkeit. Vorhaben, die nach diesen Leitlinien gefördert werden, müssen ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen. Die HFM verpflicht …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0947PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.