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Hessen

Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht. Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume:1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2). Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor. Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben. Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Gesundheit & Soziales

Fördergebiet:

Hessen

Förderberechtigte:

Privatperson

Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ansprechpunkt:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Härtefallfonds

Große Friedberger Straße 13–17

60313 Frankfurt

Tel: 069 971940090

haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de

Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Weiterführende Links:

Härtefallfonds Energieschulden Energie-Härtefallfonds | Energiesperren abwenden

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:

1. Phase vom 1.1.2022 bis 30.9.2023:

Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen: ab dem 1.7.2023 bis zum 31.3.2024,

Mieterinnen und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird: 1.7.2023 bis zum 31.12.2024.

2. Phase 1.10.2023 bis 30.4.2024:

Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen: ab dem 1.1.2024 bis zum 31.10.2024,

Mieterinnen und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird: ab dem 1.1.2024 bis zum 31.12.2025.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Förderrichtlinie des Landes Hessen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte; Hessen steht zusammen [Vom 2. August 2023; geändert am 21. Dezember 2023] Präambel Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Beendigung der Gasexporte durch Russland haben einen überproportional starken Anstieg der Energiepreise zur Folge gehabt. Im Jahr 2022 waren Haushaltskunden mit einer Verdopplung ihrer Energiekosten konfrontiert. Energieversorger können ihre Einkaufspreise wegen langfristiger Vertragsbindungen oftmals nur verzögert an ihre Kunden weitergeben. Weitere Preiserhöhungen ab 2023 sind nicht auszuschließen. Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den ele …

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.