Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Bund
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- Bund
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- KfW
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- Instrument
- k. A.
- Branchen
- Öffentlicher Sektor
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen. Volltext Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege. Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind. Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem:Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie Speicher Investitionen in die zugehörige Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Ansprechpunkt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel: +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (externer Link)
Weiterführende Links:
Informationen zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (externer Link)
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Sie beantragen den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Der „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie KfW-Merkblatt zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU (148) Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, externer Link) …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/investition-kommunale-soziale-unternehmen-iku.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/secondary · Fördergeber-Portal: stabil