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Mecklenburg-Vorpommern

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

LandMecklenburg-VorpommernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Mecklenburg-Vorpommern

Förderberechtigte:

Unternehmen

Fördergeber:

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Werderstraße 74 b

19055 Schwerin

Tel: 0385 592410

Fax: 0385 5924180

webkontakt_anfragen@de.pwc.com

PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)

Weiterführende Links:

Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten.

Bestimmte Branchen sowie Branchen mit strukturellen Überkapazitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.

Bürgschaften werden nur gewährt, wenn Sie sonstige Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung durch interessierte Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger und Mitarbeiter ausgeschöpft haben.

Die Übernahme der Bürgschaft darf nicht zu einer nachträglichen Entlastung Dritter führen.

Für Umstrukturierungs- und Rettungsbürgschaften sowie für vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften beachten Sie bitte die gesonderten Voraussetzungen, die Sie der Richtlinie entnehmen können.

Neu gegründete Unternehmen werden in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht gefördert.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten (Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie – SanBürgRL M-V ) Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Vom 29. Mai 2019 – IV Bürg – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 - 373 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann, vertreten durch das Finanzministerium und das jeweils zuständige Fachministerium im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz sowie nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, auf der Grundlage des geltenden Beihilferechts der Europäischen Union, insbesondere der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 30. …

Noch nicht kuratiert

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  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.