Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026
LandNiedersachsenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Niedersachsen
- Bundesland
- Niedersachsen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Transport & Logistik
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Fahrgeldausfälle, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Ansprechpunkt:
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Tel: +49 511 53333-0
Fax: +49 511 53333-299
info@lnvg.de
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) (externer Link)
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Fristen**
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Niedersachsen (Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026) vom: 09.12.2025 Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen – 30250-2209 –VORIS 93200 – Weblink zur Richtlinie …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/billigkeitsleistungen-deutschlandticket-oepnv.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NBank