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Niedersachsen

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie eine Freiwilligenagentur einrichten oder als bestehende Agentur Projekte im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, strukturfördernde Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sicherzustellen und zu erweitern. Sie erhalten die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von Freiwilligenagenturen, die Durchführung von Einzelprojekten in Freiwilligenagenturen, die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA), die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle der Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. sowie die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Vorhaben von Freiwilligenagenturen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Neugründungen auf 2 Jahre begrenzt bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 25.000 im Einzelfall, für die LAGFA Niedersachsen jährlich bis zu EUR 200.000, für die Freiwilligenakademie Niedersachsen jährlich bis zu EUR 105.000 für die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle, bis zu EUR 100.000 für die Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und bis zu EUR 60.000 für die Qualifizierung von Engagementlotsinnen und Engagementlotsen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Jahres für das folgende Jahr an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück. Beachten Sie bitte, dass die jährliche Frist nicht für die Förderung von Einzelprojekten im Jahr 2023 zur Akquise Freiwilliger zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts gilt.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Gesundheit & Soziales

Fördergebiet:

Niedersachsen

Förderberechtigte:

Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Osnabrück

Team 6SL1

Iburger Straße 30

49082 Osnabrück

Tel: 0541 5845345

Team6SL1@ls.niedersachsen.de

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Weiterführende Links:

Fördermaßnahmen für Familien, ehrenamtliche Tätigkeit und sonstige soziale Bereiche

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Freiwilligenagentur müssen Sie unter anderem folgende Leistungen erbringen:

Information, Beratung und Vermittlung von Menschen jeglichen Alters und Geschlechts und jeglicher Herkunft,

Beratung und Ansprache von Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten wollen,

Organisation und/oder Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für freiwillig Engagierte.

Sie müssen wöchentliche Öffnungszeiten von mindestens 5 Stunden (es genügt nicht, wenn Sie nur digital oder telefonisch erreichbar sind) und einen barrierefreien Zugang zu den Beratungsstellen und sonstigen Räumen Ihrer Agentur sowie zu sämtlichen Angeboten außerhalb dieser Räume gewährleisten.

Sie müssen in einem breit aufgestellten örtlichen Netzwerk aus Vereinen, Verbänden, Kommunen, weiteren Institutionen und Unternehmen, in dem auch gemeinsame Vorhaben durchgeführt werden, eine aktive Rolle wahrnehmen.

Bei Förderung der LAGFA und der Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. müssen bestimmte Kriterien, darunter das Betreiben einer Geschäftsstelle und die Teilnahme an Gremien, erfüllt sein.

Im Fall der Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und Engagementlotsinnen und Engagementlotsen müssen diese durch die Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. nach einem mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmten Lehrplan qualifiziert werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements Erl. d. MS v. 10.11.2021 – 303.11-43806-01 – – VORIS 21141 – [geändert durch Erl. d. MS v. 28.6.2023 – 303.11-43800-A – – VORIS 21141 –] 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen mit dem Ziel der Erweiterung und der Sicherstellung strukturfördernder Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements. Dazu zählen die Freiwilligenagenturen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA Niedersachsen), die Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. und die Qualifizierung von Integrationslotsinn …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.