← Alle Förderprogramme
Nordrhein-Westfalen

Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen

LandNordrhein-WestfalenDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Darlehen
Branchen
Medien, Film & Verlag
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Volltext Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche:produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Postproduktionsmaßnahmen, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen Hörspiel, innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte, sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 und 80 Prozent Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.

Förderart:

Darlehen, Zuschuss

Förderbereich:

Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet:

Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte:

Unternehmen

Ansprechpunkt:

Film- und Medienstiftung NRW

Kaistraße 14

40221 Düsseldorf

Tel: 0211 930500

Fax: 0211 930505

antrag@filmstiftung.de

Film- und Medienstiftung NRW

Weiterführende Links:

Förderung bei der Film- und Medienstiftung NRW – Servicecenter

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere

Produzentinnen und Produzenten,

Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren,

Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oder

Betreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie

Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen.

Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.

Sie müssen dafür sorgen, dass im Vor- und Nachspann des geförderten Films sowie in den gedruckten Werbematerialien in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen wird.

Beachten Sie bitte für die einzelnen Förderbereiche weitere spezifische Fördervoraussetzungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Förderleitlinien der Film- und Medienstiftung NRW GmbH Diese Förderleitlinien gelten ab 1. Januar 2024 Präambel Gemäß Gesellschaftsvertrag der Film- und Medienstiftung NRW GmbH ist eine der zentralen Aufgaben des Hauses die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Förderung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages sowie den nachfolgenden Förderleitlinien. Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden. 1 Allgemeine Grundlagen und Ziele der Förderung 1.1 Grundlagen und Grundsätze 1.1.1 Die Förderung durch die Film- und Medienstiftung NRW GmbH (im Folgenden …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0962PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.