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Nordrhein-Westfalen

Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW )

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten, junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen, Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen, Chancen durch Bildung gerechter gestalten, Kinder und Jugendliche stark machen, Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Gesundheit & Soziales

Fördergebiet:

Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte:

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

post@lvr.de

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:

Kinder- und Jugendförderplan 2023–2027 des Landes Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind normalerweise Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen der Einzelrichtlinien.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

Sie gewerblich oder unter Berücksichtigung Ihrer Trägerstruktur im überwiegenden Interesse von einem oder mehreren gewerblichen Unternehmen arbeiten oder

die geplante Maßnahme nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung gefördert wird.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Vom 5. November 2018 [zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Vom 6. Dezember 2023] A Allgemeiner Teil 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Fachbezogene Pauschalen Die Förderrichtlinie gilt nicht für fachbezogene Pauschalen (Positionen 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.8 sowie Position 1.9 des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen 2018–2022 vom 8. Mai 2018 (MBl. NRW. S. 357), sofern es sich um die Fachberater der Jugendförderung der Landesjugendämter handelt). 1.2 Zuwendungen i.S.d. §§ 23, 44 LHO Das Land gewährt darüber hinaus ent …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.