Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
LandRheinland-PfalzZuschuss
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- Rheinland-Pfalz
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- Zuschuss
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- Fördergeber-Portal
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sozialen Bildung, innovative und modellhafte Projekte der Jugendarbeit, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsstellen der Jugendverbände, Bau und Ausstattung – Investitionen, andere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag.
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend
Ansprechpunkt:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Tel: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2452
poststelle@masffj.rlp.de
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend (externer Link)
Weiterführende Links:
Informationen zur Jugendpolitik (externer Link)
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Träger von Maßnahmen der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe sowie anerkannte Jugendverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie gewährleisten, dass es sich bei Ihren Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Kräfte und der sozialen Bildung weder um gewerbliche Veranstaltungen noch um solche mit überwiegend beruflichem, parteipolitischem, religiösem oder leistungssportlichem Charakter handelt.
Sie halten folgende Vorgaben für Altersgrenzen der Teilnehmenden und für Veranstaltungstage ein:
Maßnahmen der politischen Jugendbildung: Alter von 12 bis 27 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage,
Schulung ehrenamtlicher Kräfte: Alter ab 14 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage,
Maßnahmen der sozialen Bildung: Alter von 7 bis 27 Jahre und 3 bis 21 Veranstaltungstage.
Möchten Sie die Förderung auf hauptamtliche Fachkräfte verwenden, müssen Sie mindestens 6.000 Teilnehmertage an Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Kräfte und der sozialen Bildung nachweisen.
Möchten Sie die Förderung auf die ehrenamtliche Mitarbeit verwenden, müssen Sie die Fachlichkeit der Jugendarbeit durch die Mitwirkung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe mit hauptamtlicher Fachkraft sicherstellen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeit eine angemessene Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich ist.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) – GAmtsbl. 1997, S. 411 – [zuletzt verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 21. Juli 2022 (05 522-715); zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift ddes Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 5. Juli 2019 (75 3-00014/2017-001)] 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land fördert Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift im Rahmen des Landeshaushaltsplanes. Maßnahmen öffentlicher Träger können in der Regel nur gefördert werden, sofern sie der Jugendhilfeplanung …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/foerderung-der-jugendarbeit-und-jugendsozialarbeit.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://isb.rlp.desecondary · Fördergeber-Portal: ISB