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Rheinland-Pfalz

Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
Öffentlicher Sektor
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten. Sie erhalten die Förderung für:Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen, Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, Projekte zur verbesserten Besucherorientierung, die Neupräsentation der Sammlung, Ausstellungsprojekte, Publikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen. Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

Foerderart:

zuschuss

Foerderbereich:

kultur_medien_sport

Foerdergebiet:

rheinland_pfalz

Foerderberechtigte:

kommune, verband_vereinigung

Foerdergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend

Ansprechpunkt:

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

Von-Weber-Straße 54

67061 Ludwigshafen

Tel: 0621 5292523

info@museumsverband-rlp.de

Museumsverband Rheinland-Pfalz

WeiterfuehrendeLinks:

Finanzielle Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie verfügen über eine gesicherte Trägerschaft.

Für den Fall, dass Sie von einer Stiftung oder einem Verein getragen wird, erbringen Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses an der Einrichtung.

Sie verfügen unter anderem über folgende Eigenschaften:

ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept,

museumsgerechte Räumlichkeiten,

regelmäßige Öffnungszeiten,

Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen,

Werbekonzept.

Wollen Sie ein Museum neu gründen, müssen Sie ein tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen, nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind oder deren musealer Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 5. August 2011 (9812- 53 501/50) [bis zum 31. Dezember 2026 verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 16. November 2021 (05 522-715)] Im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium der Finanzen wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Folgendes bestimmt: 1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck 1.1 Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach § 2 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 Nr. 8 des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. 415, …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.