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Rheinland-Pfalz

Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Volltext Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet:

Rheinland-Pfalz

Förderberechtigte:

Privatperson, Unternehmen

Ansprechpunkt:

Forstamt Soonwald

Walderlebniszentrum

Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik

Neupfalz 1

55442 Stromberg

Tel: 06131 884267900

Fax: 06724 60369929

walderlebniszentrum@wald-rlp

Forstamt Soonwald – Walderlebniszentrum

Weiterführende Links:

Förderrichtlinie für waldpädagogische Veranstaltungen

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden.

Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig.

Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden.

Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind,

Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie zur Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 23. September 2020 (105-65 50/2018-3#17) 1 Zuwendungszweck Eine waldbezogene Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung fördert das Ziel eines umfassenden Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie unterstützt damit den in § 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) vom 30. November 2000 (GVBl. S. 504, BS 790-1) formulierten Gesetzeszweck des Walderhalts und Waldschutzes. Mit dem zweiten Landessgesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes vom 27. März 2020 (GVBl. S. 98) wurde die Waldpädagogik als gesetzliche Aufgabe im Staatswald verankert. In gemeinsamer Trägerschaft mit dem für Bildung zuständigen Ministerium sowie in Kooperation mit Partneror …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.