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Sachsen-Anhalt

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Sie die Förderung für Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf, Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie die notwendigen Sachkosten bei der Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von EUR 25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.

Foerderart:

zuschuss

Foerderbereich:

gesundheit_soziales

Foerdergebiet:

de_st

Foerderberechtigte:

kommune

Foerdergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Nebenstelle Dessau-Roßlau

Referat 207

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Tel: 0340 65060

poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)

WeiterfuehrendeLinks:

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die von Ihnen eingesetzten Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sollen in einem oder mehrerem der folgenden Lebensbereiche tätig sein:

Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug, Ausstattung der Wohnung, Kommunikation mit Vermieterinnen und Vermietern,

Orientierung am Wohnort, insbesondere Begleitung bei Arztbesuchen, bei Behördengängen und Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Unterstützung beim Einkauf, beim Kita-, Hort- und Schulbesuch sowie Hausaufgabenhilfe,

Unterstützung hinsichtlich der Mobilität, Unterstützung und Begleitung bei der Teilhabe an kulturellen, sportlichen oder gemeinnützigen Angeboten sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten, eigene Mitgestaltung von Begegnungs- und Freizeitformaten und bei der Selbstorganisation in Vereinen in der Nähe des Wohnorts,

Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sowie bei sonstigen Plänen der Existenzgründung,

Unterstützung bei Familiennachzug,

Unterstützung zur Sprachförderung,

Hilfe in Vertragsangelegenheiten (auch bei Banken und Versicherungen) sowie in Steuerangelegenheiten,

Vermittlung und Begleitung zu hauptamtlichen Beratungsstellen (etwa bei Scheidung, Schulden, Sucht),

Unterstützung bei besonderen Förderbedarfen (etwa bei Behinderung),

Hilfe bei muttersprachlichen Übersetzungen (Sprachmittlung),

Begleitung bei Gerichts- und Behördenterminen (vor allem bei Terminen bei Polizeidienststellen, wenn dies im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zulässig ist).

Sie müssen ein Betreuungskonzept vorlegen, das unter Berücksichtigung Ihrer Unterbringungssituation Bedarf, Ziele und Inhalte der ehrenamtlichen Integrationslotsentätigkeit, das Verfahren zur Gewinnung und Qualifizierung aufzeigt. Auch Maßnahmen zur sachgerechten Anleitung, Koordinierung und Vernetzung von Integrationslotsen müssen dargelegt werden.

Sie müssen an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass Ihr Projekt mit Mitteln des Ministeriums gefördert wird.

Der Einsatz der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen muss besonders gewürdigt werden, zum Beispiel durch Überreichung von Urkunden an die ehrenamtlich Tätigen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie) RdErl. des MS vom 28. Juli 2022 – 55.4-48002 [geändert durch RdErl. des MS vom 11. Oktober 2023 – 55-48102] Bezug: RdErl. des MI vom 26. November 2015 (MBl. LSA S. 748) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Integrationslotsen nach Maßgabe dieser Richtlinie und a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, b) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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