Förderung der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur und Freiwilliges Ökologisches Jahr
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Kunst, Kultur & Sport
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als anerkannter Träger von Freiwilligendiensten Plätze für junge Menschen im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannten Träger von Freiwilligendiensten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes bei der Finanzierung von Plätzen für junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt ableisten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 486,00 je besetztem Platz und Monat. Der Platz gilt bei einer Anwesenheit von mindestens 50 Prozent im Monat als besetzt. Für das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 200,00 für die pädagogische Begleitung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ansprechpunkt:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel: +49 391 28987-1745
Fax: +49 391 28987-1754
beratung@ib-lsa.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Weiterführende Links:
Freiwilligendienste
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind gemäß Jugendfreiwilligendienstegesetz in Sachsen-Anhalt zugelassene Träger von Freiwilligendiensten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung des Vorhabens gewährleisten.
Die Teilnehmenden müssen sich normalerweise für 12 Monate verpflichten.
Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen sowie eine breite regionale Verteilung der Einsatzstellen gewährleisten und zielorientierte, berufspraktische Tätigkeiten anbieten, bei denen eine fachlich qualifizierte Anleitung mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Eigeninitiative gewährleistet wird.
Sie müssen den Teilnehmenden mindestens EUR 150,00 Taschengeld pro Monat zahlen.
Beachten Sie bitte jeweils:
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Sie müssen die Tätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, vor allem in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und des Sports, in Einrichtungen der Gesundheitspflege sowie in Einrichtungen des politischen Lebens ausrichten.
Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK): Sie müssen die Tätigkeiten in einer kulturellen oder denkmalpflegerischen Einrichtung ausrichten, vor allem in Theatern und Opernhäusern, Konzerthäusern, Museen, Bibliotheken, Orchestern und musikalischen Forschungseinrichtungen, Archiven, Kunst- und Kulturvereinen, Kulturstiftungen sowie Einrichtungen, Betrieben und Werkstätten, die sich mit allen Teilaspekten des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege und mit Restaurierungstätigkeiten befassen. Auch Schulen und Einrichtungen der außerschulischen kulturellen und denkmalpflegerischen Jugendbildung können Einsatzstellen sein.
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): Sie müssen überwiegend praktische Tätigkeiten im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung lernzielorientiert ausrichten. Benannte Einsatzstellen müssen die Standards für das Freiwillige Ökologische Jahr in Sachsen-Anhalt anerkennen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur und Freiwilliges Ökologisches Jahr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes Erl. des MS vom 21. August 2023 – 44-43090 1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck 1.1 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) nach Maßgabe dieser Richtlinien auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwick …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/freiwilligendienste-fsj-fsjk-foej.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt