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Sachsen-Anhalt

Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
Kunst, Kultur & Sport
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:Museen, Sammlungen und Ausstellungen, UNESCO-Weltkulturerbe, Industriekultur, Erhaltung von Kulturgut, Provenienzrecherche, Musik und Musikfeste, darstellende Kunst, bildende und angewandte Kunst, Traditions- und Heimatpflege, Erinnerungskultur am Grünen Band, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, kulturelle Projekte des Kulturtourismus, europäischer und internationaler Kulturaustausch, europäische Kulturinitiativen, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur und Breitenkulktur, Literatur und literarische Übersetzungen oder Nachdichtungen, kommunale öffentliche Bibliotheken, jüdisches Erbe, bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, Digitalisierung in der Kultur sowie übergreifende kulturelle Projekte im Rahmen der Förderziele, zum Beispiel Medienkunst und Crossmedia. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet:

Sachsen-Anhalt

Förderberechtigte:

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Fördergeber:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 391 28987-1745

Fax: +49 391 28987-1754

info@ib-lsa.de

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)

Weiterführende Links:

Informationsseite zur Kulturförderung (externer Link) Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken (externer Link) Informationsseite zur Industriekultur (externer Link)

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

Anträge für den Förderbereich „Europäischer und internationaler Kulturaustausch“ können Sie fortlaufend stellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt) RdErl. der StK vom 11. August 2023 – 6-57001 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, b) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30 …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0986PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.