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Sachsen

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

LandSachsenZuschuss

Sachsen bezuschusst mit EFRE-Mitteln Investitionen und begleitende Vorhaben, die den Energieverbrauch senken und Treibhausgasemissionen mindern.

Was gefördert wird

  • Investitionen, die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % senken und die Endenergieeffizienz um mindestens 10 % steigern
  • komplexe investive Maßnahmenpakete für Effizienz und Klimaschutz
  • Modellvorhaben mit Innovationsgrad, besonderem Beitrag zum Energie- und Klimaprogramm Sachsen oder Vorbildwirkung
  • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Effizienz- und Energiemanagementprojekten, Konzepte und Planungen
  • Netzwerke zu Energieeffizienz und Treibhausgasminderung
  • kommunales Klimamanagement, integrierte Klimakonzepte, European Energy Award®, Kommunales Energiemanagement
  • externe Beratung zum Einstieg und begleitend
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Davon, wer beantragt, und von Art und Umfang des Vorhabens. Der Rahmen liegt grundsätzlich bei 50 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben.

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Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • Höchstbeträge je Vorhaben
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0394PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.