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Sachsen

Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:Gleichstellung von Frau und Mann, Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum, Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, Schutzeinrichtungen, Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung

Fördergebiet:

Sachsen

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung

Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Dienstsitz Dresden

Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel: 0351 8253120

Fax: 0351 8259301

post@lds.sachsen.de

Landesdirektion Sachsen (externer Link)

Weiterführende Links:

Vorhaben zur Gleichstellung von Frau und Mann Vorhaben zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise,

die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen,

die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen,

wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen,

Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt.

Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung. Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren.

Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind.

Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) Vom 23. Juli 2021 [geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023] A. Allgemeine Bestimmungen I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1. Der Freistaat Sachsen gewährt nach den §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.