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Sachsen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

LandSachsenDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Materialkosten, Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte, sonstige betriebliche Aufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Förderart:

Darlehen

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Sachsen

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 351 4910-0

Fax: +49 351 2133-2081

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Weiterführende Links:

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen SAB Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen (externer Link)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE -Leistungen sein.

Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.

Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.

Sie müssen die Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung, die Unterscheidung zu anderen, vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und deren verbesserte Eigenschaften darstellen sowie die Innovation beschreiben.

Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.

Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Mittelstands durch Darlehen (Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand – FRL DFM) Vom 7. Juli 2023 [geändert am 24. Januar 2024] […] A. Allgemeiner Teil I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen und beihilferechtlichen Regelungen 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen 1.1 Zweck der Förderung ist die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Gewährung öffentlich-rechtlicher Darlehen mit und ohne Nachrangcharakter. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt sowie die Standortbedingungen für bestehende Unternehmen und für Existenzgründungen verbessert werden. Das Programm unterstützt i …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.