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Sachsen

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Öffentlicher Sektor
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung. Gefördert werden folgende Maßnahmen:Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO), Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“, Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr, Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000, Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000, Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet:

Sachsen

Förderberechtigte:

Kommune

Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 351 4910-0

Fax: +49 351 2133-2081

servicecenter@sab.sachsen.de

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Weiterführende Links:

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Fördergegenstand 1, Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO):

Die Tätigkeit in Ihren Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung muss alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der jeweiligen Region umfassen.

Die in den Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können; eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss.

Fördergegenstand 2, Projektdurchführung von „komm auf Tour“:

Ihr Projekt muss sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 von Förderschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ausgenommen), Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen richten.

Fördergegenstand 3, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“:

Ihr Vorhaben muss sich an Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 der allgemeinbildenden Schulen und an die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen richten.

Fördergegenstand 4, Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen:

Die als Koordinatorin und Koordinator arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können – eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss. Sie müssen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen arbeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS) Vom 11. Januar 2023 geändert am 22. September 2023 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände: 1. Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO), 2. Projektdurchführung von „komm auf Tour“, 3. „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und 4. Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. 1.2 Die Vergabe der Zuwendungen richtet sich nach den haushaltsrechtlichen Best …

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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.