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Schleswig-Holstein

Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel:branchen- und regionsübergreifende, innovative Modell- oder Pilotprojekte zur Unterstützung der Ziele der FI.SH,

Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen,

Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung hinsichtlich der Herausforderungen des digitalen Wandels,

Vorhaben, die einen überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der Weiterbildung mit sich bringen sowie

Projekte zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Vereine,
  • vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen. Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug.
  • Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.
  • Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren.
  • Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen.
  • Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen.
  • Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
  • Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse -Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)

Gl.Nr. 6608.39

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

vom 31. August 2021 – VII 523 –

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung innovativer Maßnahmen der Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der beruflichen Weiterbildung.

1.1 Ziel dieser Maßnahmen ist im Sinne der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH), durch die Förderung innovativer Projektideen neue W …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.