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Thüringen

Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi

LandThüringenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unterstützen Sie als eigenkapitalschwache Existenzgründerin/eigenkapitalschwachen Existenzgründer oder als bestehendes Unternehmen durch eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung, wenn Sie nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen. Mitfinanziert werden im Rahmen von Existenzgründungen: Neugründungen, Übernahmen, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitions- und Betriebsmittelbedarf sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten, bei bestehenden Unternehmen: Erweiterungsinvestitionen, Modernisierungen, Rationalisierung, Entwicklungskosten, Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung, Franchise-Finanzierungen sowie Unternehmensnachfolge, bis zu einem Finanzierungsbedarf von EUR 500.000. Sie erhalten die Förderung als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, bis maximal EUR 250.000. Sie können zusätzlich eine stille Beteiligung bis zu EUR 250.000 erhalten. Die Laufzeit beträgt für BBT/MBG kombi beträgt bis zu 10 Jahre. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH.

Förderart:

Bürgschaft, Beteiligung

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Thüringen

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

Bonifaciusstraße 19

99084 Erfurt

Tel: 0361 21350

Fax: 0361 2135100

info@bb-thueringen.de

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

Weiterführende Links:

Kombiprogramm BBT/MBG kombi

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihr Investitionsort liegen in Thüringen.

Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig.

Für Umschuldungen sowie Sanierungsvorhaben erhalten Sie keine Förderung.

Als Unternehmen in Schwierigkeiten sind Sie nicht förderfähig.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgsch …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.