← Alle Förderprogramme
Thüringen

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)

LandThüringenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten. Volltext Das Land Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Sie erhalten die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um wettbewerbsfähig, nachhaltig, besonders umweltschonend, besonders tiergerecht und multifunktional zu wirtschaften. Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die betriebliche Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen verbessern. Besonders gefördert werden Kleinstunternehmen, die von der Gesellschaft gewünschte Leistungen bereitstellen, die ohne Förderung nur unzureichend angeboten würden. Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Als ökologisch wirtschaftendes landwirtschaftliches Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses, im Rahmen des AFP auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Förderung in den Bereichen AFP und Ökolnvest ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt EUR 5 Millionen (AFP) beziehungsweise EUR 2 Millionen (ÖkoInvest). Diese Obergrenze können Sie in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP: bis 2022) jeweils einmal ausschöpfen. Für kleine Investitionen liegt die Obergrenze bei einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt EUR 20.000. Im Förderbereich AFP müssen Sie mindestens EUR 20.000 investieren, bei kleinen Investitionen und bei Ökolnvest mindestens EUR 5.000. Bürgschaften können maximal 70 Prozent des Ausfalls abdecken. Ihren Antrag reichen Sie zu bestimmten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Förderart:

Bürgschaft, Zuschuss

Förderbereich:

Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung

Fördergebiet:

Thüringen

Förderberechtigte:

Unternehmen

Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: +49 361 7447-0

Fax: +49 361 7447-410

info@aufbaubank.de

Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)

Weiterführende Links:

ILU – Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und deren Zusammenschlüsse sowie Kooperationen und operationelle Gruppen.

Ihr Unternehmen muss

mehr als 25 Prozent seines Umsatzes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaften und

die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder

als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Zusätzlich gelten folgende Besonderheiten:

Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus.

Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren anwenden.

Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Thüringen und der Investitionsort in einem angrenzenden Bundesland liegt und einen territorialen Bezug zum Betriebssitz hat.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist,

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie

Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Detailregelungen zu besonderen Anforderungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms und zu Positivlisten gibt die Thüringer Aufbaubank ( TAB ) im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens bekannt.

Darüber hinaus gelten für die einzelnen Programmteile spezifische Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen

Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

[vom 15. März 2017

zuletzt geändert am 18. Dezember 2023]

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie erfolgt auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen:VO (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-1012PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.