2. Aufruf: Investitionszuschuss
Der zweite Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) für das TCTF-Teilmodul ist abgeschlossen. Er förderte Investitionen in Elektrifizierung und Wasserstoff mit bis zu 200 Millionen Euro je Empfänger.
- Das KEI führt den Aufruf als beendet; Bewilligungen im Teilmodul 2 waren nur bis 31. Dezember 2025 möglich.
- Er galt für Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben.
- Eine Einreichung ist nicht mehr möglich; ein weiterer Aufruf für die Teilmodule 1 und 3 lief bis 28. Februar 2026.
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2 Minuten LesezeitDas Programm ist seit 15. Mai 2025 geschlossen (KEI, Stand 3. Oktober 2026). Gemeint ist der zweite Förderaufruf für das Teilmodul 2 im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ihn am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis zum 15. Mai 2025 konnten Unternehmen Skizzen einreichen, bis zum 15. September 2025 dann Anträge. Laut dem Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) wurden insgesamt 38 Bewilligungen erteilt.
Gefördert wurden Investitionen, die industrielle Produktionsprozesse elektrifizieren oder auf Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe umstellen. Bedingung war, dass die Vorhaben die direkten Treibhausgasemissionen der Anlage um mindestens 40 Prozent senken. Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung.
Antragsberechtigt waren Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben. Im Teilmodul 2 betrug die Förderung bis zu 200 Millionen Euro je Zuwendungsempfänger, bei einer Förderintensität von bis zu 30 Prozent für Elektrifizierung und bis zu 60 Prozent für die Umstellung auf Wasserstoff, jeweils bezogen auf die förderfähigen Kosten (KEI, Stand 3. Oktober 2026). Förderfähig sind Investitionen ab 500.000 Euro Gesamtkosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab 1 Million Euro für andere Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen setzt die Förderung eine Kofinanzierung der Länder voraus: Der Bund trägt dann höchstens 70 Prozent, das Land 30 Prozent.
Die eingereichten Skizzen bewertet das KEI zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und wählt die besten Vorhaben aus; diese Unternehmen reichen danach einen Antrag ein. Ausgeschlossen ist die Kombination mit Klimaschutzverträgen: Ein Vorhaben, das zuerst eine Förderung über Klimaschutzverträge erhält, kann danach keine BIK-Förderung bekommen.
Bewilligungen im Teilmodul 2 waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Damit ist das Teilmodul ausgelaufen. Für Investitionen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Teilmodul 1 sind bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen; der zweite Aufruf dafür lief bis zum 28. Februar 2026. Die Förderdatenbank des Bundes führt das Programm als aktiv, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Ob ein weiterer Aufruf folgt, nennen die Quellen nicht.