Boost4Impact.NRW: Zuschuss für junge Gemeinwohlunternehmen
Mit Boost4Impact.NRW fördern das Land Nordrhein-Westfalen und die EU junge Kleinstunternehmen mit gemeinwohlorientiertem Geschäftsmodell, damit sie sich am Markt festigen.
- Seit dem 1. Oktober 2026 gilt die Richtlinie; der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, zwischen 15.000 und 100.000 Euro.
- Berechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen in NRW, höchstens drei Jahre alt, die als Social Enterprise noch keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen haben.
- Anträge gehen über EFRE.NRW.online oder an die Innovationsförderagentur NRW, bis zum 31. März 2027 und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
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2 Minuten LesezeitAm 1. Oktober 2026 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) das Förderprogramm Boost4Impact.NRW vorgestellt. Es richtet sich an junge Gemeinwohlunternehmen, also Gründungen, bei denen ein gemeinwohlorientiertes Ziel im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit steht. In Kraft ist die Richtlinie vom 8. September 2026 seit dem 1. Oktober 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 274). Viele Impact-Gründungen scheitern nach Worten von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur nicht an der Idee, sondern im zweiten oder dritten Jahr.
Gefördert werden Investitionen und Dienstleistungen, die ein Unternehmen organisatorisch, strukturell und im Vertrieb so aufstellen, dass es sich dauerhaft am Markt halten kann. Als Beispiele nennt das Ministerium die Entwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen, Beratung und Qualifizierung, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien sowie Agentur-, Kreativ- und IT-Dienstleistungen. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt eine Untergrenze: Sie müssen mehr als 1 000 Euro netto kosten. Pflicht ist die Begleitung durch erfahrene Coaches. Dafür werden Ausgaben bis 5.000 Euro anerkannt und bis zu 3.500 Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt, die die Voraussetzungen eines Social Enterprise erfüllen und bisher keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen haben. Je Unternehmen liegt der Zuschuss zwischen 15.000 und 100.000 Euro, bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben (MWIKE, Stand 1. Oktober 2026). Das Geld stammt aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land. Die Förderung gibt es je Unternehmen nur einmal. Ein Vorhaben läuft höchstens zwölf Monate; geförderte Wirtschaftsgüter bleiben danach drei Jahre zweckgebunden.
Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW in Jülich. Den Antrag stellen Sie über das Portal EFRE.NRW.online oder direkt bei der Agentur. Möglich ist das bis zum 31. März 2027, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel (EFRE.NRW, abgerufen am 4. Oktober 2026). Ein Gesamtbudget nennt das Ministerium nicht. Die Maßnahmenseite auf efre.nrw verlinkt die Richtlinie.
Für ein junges Gemeinwohlunternehmen in Nordrhein-Westfalen kann Boost4Impact.NRW Prototypen, Software, Marktstudien oder externe Dienstleistungen in der Zeit nach der Gründung mitfinanzieren. Die Grenzen setzt die Richtlinie eng: Kleinstunternehmen, höchstens drei Jahre alt, ohne bisherige Gewinnausschüttung. In der Förderdatenbank des Bundes ist das Programm noch nicht eingetragen (Stand 4. Oktober 2026).