Dritter Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den dritten Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte gestartet. Gefördert werden Pilotanlagen für erneuerbaren Wasserstoff außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
- Der Aufruf läuft seit 23. September 2026; je Projekt sind für 2027 bis 2030 bis zu 30 Millionen Euro möglich, unter Haushaltsvorbehalt.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland.
- Projektskizzen reichen Sie bis 17. Dezember 2026 über easy-Online ein.
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2 Minuten LesezeitDas BMWE setzt seine Förderung internationaler Wasserstoffprojekte fort. Am 24. September 2026 hat es den dritten Förderaufruf zur Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte bekannt gemacht; veröffentlicht wurde der Aufruf laut Projektträger Jülich (PtJ) am 23. September 2026. Ziel ist, deutsche Wasserstofftechnologien bei industriellen Erzeugungsanlagen im Ausland stärker einzusetzen. Im Fokus stehen laut Pressemitteilung des BMWE vor allem mittelständische Technologielieferanten und Projektentwickler.
In Modul 1 fördert das BMWE den Aufbau innovativer Pilotanlagen, die erneuerbaren Wasserstoff in industriell relevanter Größe erzeugen. Neben Investitionen sind Durchführbarkeitsstudien förderfähig. Gezahlt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Begleitende Grundlagenforschung fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in Modul 2.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ermutigt der PtJ ausdrücklich zur Teilnahme. Je Projekt sind für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 30 Millionen Euro möglich (BMWE, Stand 24. September 2026). Für die Mittel gilt ein Vorbehalt: Erst muss der Haushalt 2027 verabschiedet sein. Als Standort der Anlage kommt nur ein Ort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz in Frage, und das Projekt muss eine erhebliche deutsche und europäische Wertschöpfung sicherstellen. Nachzuweisen ist außerdem, dass sich das Projekt ohne Förderung wirtschaftlich nicht trägt und den Aufbau von Importstrukturen unterstützt. Nach der Inbetriebnahme sind geförderte Anlagen mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Bis 2030 müssen die Projekte abgeschlossen werden können. Förderquoten nennen weder die Pressemitteilung noch die Seite des PtJ.
Das Verfahren hat zwei Stufen. Bis 17. Dezember 2026 reichen Unternehmen eine Projektskizze ein, auf Deutsch oder Englisch, mit der Vorlage des PtJ und über das elektronische Antragssystem easy-Online. Welche Skizzen weiterkommen, priorisiert das BMWE; ihre Einreicher fordert es zum Antrag auf. Die Auswahl soll im 2. Quartal 2027 abgeschlossen sein; Zuwendungsbescheide erwartet das Ministerium in der zweiten Hälfte 2027. Am 15. Oktober 2026 informiert eine digitale Veranstaltung von 11.30 bis 13 Uhr über die Förderung und das Skizzenverfahren. Zur Antragstellung berät der PtJ im Auftrag des BMWE.
Der Aufruf richtet sich an Unternehmen, die Wasserstofftechnik liefern oder Erzeugungsprojekte im Ausland entwickeln. Die Niederlassung in Deutschland ist Voraussetzung, die Anlage selbst entsteht im Ausland. Weil sich beihilferechtliche Voraussetzungen zum Jahreswechsel 2026/2027 ändern, bereitet das BMWE laut PtJ eine Anpassung der Richtlinie vor. Maßgeblich sind der Wortlaut von Förderaufruf und Richtlinie.