KfW: Effizienzhaus-55-Förderung läuft längstens bis Jahresende
Die KfW zieht Bilanz zur befristeten Förderstufe Effizienzhaus 55 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“: Bis zum 30. September 2026 wurden 50.000 Wohneinheiten gefördert.
- Laut KfW vom 30. September 2026 läuft die Förderstufe weiter, bis die Bundesmittel aufgebraucht sind, längstens bis zum Jahresende.
- Sie gilt für private, gewerbliche und kommunale Investoren, die im Effizienzhausstandard 55 mit Wärme allein aus erneuerbaren Energien neu bauen.
- Unternehmen beantragen den Kredit über ihren Finanzierungspartner vor Beginn der Bauarbeiten; ein festes Enddatum nennt die KfW nicht.
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2 Minuten LesezeitDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 30. September 2026 eine Zwischenbilanz zur Förderstufe Effizienzhaus 55 veröffentlicht. Seit die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen diese Stufe im Dezember 2025 befristet wieder aufgenommen haben, wurde laut KfW der Neubau von 50.000 Wohneinheiten gefördert (KfW, Stand 30. September 2026). Ziel ist der Abbau des Bauüberhangs.
Die Förderstufe gehört zum KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Gefördert wird der Neubau von Gebäuden im Effizienzhausstandard 55, deren Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Bei Nichtwohngebäuden heißt die Stufe Effizienzgebäude 55. Das Gebäude muss deren Anforderungen erfüllen und darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden.
Die Förderung steht privaten, gewerblichen und kommunalen Investoren offen. Private und gewerbliche Bauherren erhalten zinsverbilligte Kredite der KfW aus Bundesmitteln, Kommunen erhalten Zuschüsse. Im Programm für Nichtwohngebäude zählen unter anderem Unternehmen, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler zu den Antragsberechtigten. Der Kredit beträgt dort höchstens 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und 5 Mio. Euro je Vorhaben. Für Wohngebäude sind es bis zu 100.000 Euro je Wohnung (KfW-Produktseiten, abgerufen am 4. Oktober 2026). Das Angebot läuft, bis die Bundesmittel aufgebraucht sind, längstens bis zum Jahresende. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Bevor sie Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge abschließen, sprechen Unternehmen mit einem Finanzierungspartner; dort beantragen sie auch den Förderkredit. Zum Gespräch gehört die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), die eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz erstellt. In der Stufe Effizienzgebäude 55 muss der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt sein. Einzelheiten stehen auf der Produktseite der KfW/).
Für ein Neubauvorhaben im Standard 55 hängt die Förderung damit vom Zeitpunkt des Antrags ab. Wie viele Bundesmittel noch verfügbar sind, gibt die KfW nicht an. Die Zinssätze waren beim Abruf der Produktseite nicht ausgewiesen.