Förderung von Dekarbonisierung
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) fördert der Bund Vorhaben, die Treibhausgase in der Industrie senken. Die erste Aufrufrunde von 2024 ist abgeschlossen.
- Förderrichtlinie und erste Aufrufe traten am 30. August 2024 in Kraft; derzeit ist laut Förderdatenbank kein Antrag möglich.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen für industrielle Prozesse planen oder betreiben.
- Die Skizzenfrist des ersten Aufrufs endete im November 2024; einen neuen Termin nennen die Quellen nicht.
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2 Minuten LesezeitDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE) hat am 30. August 2024 die Förderrichtlinie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zugleich startete der erste Förderaufruf für beide Module. Angesprochen waren vor allem mittelständische Unternehmen mit Projekten für Investitionen und Technologieentwicklung.
Gefördert werden Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, etwa durch Elektrifizierung oder die Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff. Hinzu kommen Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Das Programm soll bis 2030 laufen. Für die gesamte Laufzeit plante das Ministerium circa 3,3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein, für den ersten Aufruf etwas über 1 Milliarde Euro (BMWK, Stand 30. August 2024).
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen für industrielle Prozesse planen oder betreiben. Im Modul 1 waren Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Für Modul 2 nannte das Ministerium 30 Millionen Euro bei CCS/CCU-Investitionen und 35 Millionen Euro bei industriellen Forschungsprojekten. Die Förderung beginnt bei einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Projektvolumen ist eine Kofinanzierung der Bundesländer von 30 Prozent vorgesehen (BMWK, Stand 30. August 2024).
Das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze. Für den ersten Aufruf nannte das Ministerium den 30. November 2024 als Frist, der Projektträger, das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), nennt heute den 29. November 2024. Von 113 Skizzen setzten sich 64 durch und wurden zur Antragstellung aufgefordert, 40 davon im Modul 1. Das Antragsverfahren lief bis Ende August 2025. Seitdem hat sich das Programm verändert: Das Teilmodul mit bis zu 200 Millionen Euro ist zum Ende 2025 ausgelaufen. Investitionen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fördert Modul 1 mit bis zu 30 Millionen Euro. Ein zweiter Aufruf für diese Teilmodule nahm Skizzen bis zum 28. Februar 2026 an.
Die Fristen aus der Meldung von 2024 gelten damit nicht mehr. Die Förderdatenbank des Bundes führt Modul 1 als aktives Programm, eine Antragstellung ist derzeit aber nicht möglich. Ob ein weiterer Aufruf folgt, sagen die geöffneten Quellen nicht. Informationen zu Modul 1 bündelt das KEI auf der Programmseite der BIK.