ProgrammFörderlotseKurzfassung 30 Sek.

Antragstellung und Förderung von Heizungen

Kurzfassung
30 Sekunden Lesezeit

Die Heizungsförderung der KfW steht seit dem 27. August 2024 allen Antragstellergruppen offen, auch Unternehmen. Ihre Konditionen von damals haben sich inzwischen geändert.

  • Neue Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie private Eigentümer, auch von vermieteten Einfamilienhäusern und in WEG.
  • Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“; eine Antragsfrist nennt die KfW nicht.

Langversion

2 Minuten Lesezeit

Seit dem 27. August 2024 können auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Damit war die dritte und letzte Antragstellergruppe angebunden. Selbstnutzende Eigentümer konnten schon seit dem 27. Februar 2024 Anträge stellen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG für das Gemeinschaftseigentum seit dem 28. Mai 2024.

Gefördert werden der Einbau einer klimafreundlichen Heizung und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz, in Wohn- wie in Nichtwohngebäuden. Die KfW setzt die Förderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums um, das die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellt. Ergänzend gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite. Seit dem Förderstart hatte die KfW rund 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Milliarden Euro erteilt (KfW, Stand 27. August 2024).

Für Unternehmen galt 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein Effizienzbonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen hob den Zuschuss auf bis zu 35 Prozent. Bei besonders effizienten Biomasse-Heizungen war ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro möglich. Selbstnutzende Eigentümer konnten mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 70 Prozent erhalten. Diese Konditionen gelten nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 sind Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, die Grundförderung für Wohngebäude bleibt bei 30 Prozent (KfW, Stand 8. Juli 2026). Laut den Produktseiten der KfW erhalten Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude heute höchstens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus folgen: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 Prozent, in der EU gefertigte Wärmepumpen erhalten zusätzlich 15 Prozent.

Den Zuschuss beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“. Bei Unternehmen stellt eine vertretungsberechtigte Person den Antrag. Die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für einen Heizungstausch in einem Betriebsgebäude zählen heute die Bedingungen seit Juli 2026, nicht die der Meldung von 2024. Bereits erteilte Zusagen behalten laut KfW ihre Gültigkeit.

Fragen zu dieser Meldung? Wir besprechen Ihr Vorhaben im Online-Termin.
Online-Termin vereinbarenunverbindlich und kostenfrei
Weitere Meldungen

Zum Thema KfW

Alle zu KfW →