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Bayern: zweiter Förderaufruf für Ladepunkte im E-Güterverkehr

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Mit einem zweiten Förderaufruf unterstützt der Freistaat Bayern Gütertransportunternehmen beim Aufbau eigener Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge.

  • Der Aufruf läuft seit 14.09.2026; das Wirtschaftsministerium stellt dafür 2,5 Millionen Euro bereit.
  • Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen des Gütertransports mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
  • Anträge sind bis 16. Oktober 2026, 16:00 Uhr, möglich.

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Seit dem 14.09.2026, 10:00 Uhr, läuft der zweite Förderaufruf des bayerischen Programms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“; er endet am 16.10.2026 um 16:00 Uhr (Bayern Innovativ, Stand 5. Oktober 2026). Mit 2,5 Millionen Euro unterstützt das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben bayerische Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten (Pressemitteilung vom 1. September 2026).

Förderfähig sind Kauf und Errichtung stationärer DC-Schnellladepunkte, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Antrag stellen können wirtschaftlich tätige Unternehmen des Gütertransports mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 10 Prozentpunkte mehr. Mehr als 250.000 Euro je Antrag gibt es nicht (Bayern Innovativ, Stand 5. Oktober 2026).

Eingereicht werden kann nur in diesem Zeitraum. [Text fehlt: Antragsportal und erforderliche Unterlagen]

Für ein Vorhaben heißt das: Wer Ladepunkte für eigene Elektro-Lkw im Gütertransport plant, muss den Antrag bis zum 16. Oktober 2026 stellen.

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