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NRW bezuschusst Elektromobilität

Kurzfassung
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Über progres.nrw bezuschusst das Land Konzepte für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Gefördert wird das Konzept, nicht der Kauf.

  • Seit dem 17. Februar 2026 gilt eine neue Richtlinie; die Obergrenze von 10.000 Euro gilt auch für Konzepte zu schweren Nutzfahrzeugen.
  • Antragsberechtigt sind unter anderem Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen; Kommunen haben eigene Sätze.
  • Den Antrag stellen Sie online bei der Bezirksregierung Arnsberg, bevor Sie das Konzept beauftragen; die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

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Im August 2025 haben wir über die Förderung von Umsetzungskonzepten im Landesprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität berichtet. Seitdem hat sich der Rahmen geändert. Ab dem 10. Dezember 2025 pausierte das Programm, am 17. Februar 2026 trat eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Sie ersetzt die Fassung vom 24. Januar 2025. Die Bezirksregierung Arnsberg stellt inzwischen eine konsolidierte Fassung vom 5. August 2026 bereit.

Gefördert werden die Ausgaben für ein Umsetzungskonzept Elektromobilität, das externe Beraterinnen oder Berater erstellen. Den Kauf von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur deckt diese Förderung nicht ab, darauf weist die Bezirksregierung ausdrücklich hin. Das Konzept muss mindestens einen von drei Aspekten behandeln: die Beschaffung von mindestens fünf batterieelektrischen oder Brennstoffzellenfahrzeugen der Klassen M1 und N1, die Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit mindestens 50 Kilowatt an einem Standort oder die Beschaffung mindestens eines solchen Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, eines Busses oder eines Sonderfahrzeugs.

Antragsberechtigt sind unter anderem Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Sie erhalten höchstens 50 Prozent der Ausgaben, bis 10.000 Euro je Konzept (Bezirksregierung Arnsberg, Stand 3. Oktober 2026). Diese Obergrenze gilt laut Richtlinie auch für Konzepte zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen. Kommunen ohne wirtschaftliche Tätigkeit erhalten 90 Prozent, höchstens 40.000 Euro. Je Antragsberechtigtem und verbundenen Unternehmen ist ein Konzept pro Kalenderjahr förderfähig. Die Beratenden müssen einschlägige Referenzen aus den letzten zwei Jahren nachweisen.

Den Antrag nimmt die Bezirksregierung Arnsberg über ihr elektronisches Antragsformular entgegen. Beauftragt werden darf das Konzept erst, wenn über den Antrag entschieden ist. Anträge sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; die Richtlinie tritt am 30. Juni 2027 außer Kraft.

Geändert hat sich auch die Förderung von Schnellladepunkten für gewerbliche Nutzfahrzeuge, die unsere Meldung erwähnte. Seit dem 14. August 2026 sind dort nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt. Sie erhalten bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt bei einer Förderquote von 30 Prozent (Wirtschaftsministerium NRW, Stand 14. August 2026). Die Werte aus unserer Meldung vom August 2025 gelten dafür nicht mehr. Für ein Vorhaben in Nordrhein-Westfalen heißt das: Das Programm bezuschusst die Planung des Umstiegs, die Anschaffung selbst ist nicht Teil dieser Förderung.

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