BW fördert Klimaschutzmaßnahmen
Mit „Unternehmen machen Klimaschutz“ fördert Baden-Württemberg Beratung und Investitionen für den Klimaschutz in Unternehmen. Für Investitionen sind keine Anträge mehr möglich.
- Der letzte Stichtag der Investitionsförderung war der 31. März 2026; seitdem ist kein Antrag mehr möglich.
- Antragsberechtigt waren Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg, im Fokus das verarbeitende Gewerbe.
- Die Beratungsförderung bleibt fortlaufend beantragbar; bewilligte Investitionen müssen bis 30. September 2027 umgesetzt sein.
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2 Minuten LesezeitDas Programm ist seit 31. März 2026 geschlossen (Umwelttechnik BW, Stand 3. Oktober 2026). Das gilt für die Investitionsförderung (Förderbaustein 2) des Landesprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“: Ihr letzter Stichtag ist verstrichen, ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Beratungsförderung können Unternehmen weiterhin fortlaufend beantragen. Wir haben im August 2025 über das Programm berichtet.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg will Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität partnerschaftlich unterstützen und im Rahmen des Klimabündnis Baden-Württemberg die Klimaschutzvereinbarung mit Unternehmen voranbringen. Während die Beratungsförderung bei der Ist-Analyse mit einer Treibhausgasbilanz und einem daraus abgeleiteten Transformationspfad hilft, unterstützte die Investitionsförderung Projekte, die Treibhausgase wesentlich mindern oder einsparen. Im Fokus steht das verarbeitende Gewerbe; zugleich soll das Programm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erreichen.
Antragsberechtigt für die Investitionsförderung waren Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg. Der Zuschuss betrug höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 80.000 Euro (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand 3. Oktober 2026). Anträge waren zu den Stichtagen 31. März und 30. September möglich; eine Fachjury bewertete die Projektideen. Bewilligte Investitionen müssen innerhalb eines Jahres beginnen und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein, spätestens bis zum 30. September 2027.
Administrativ betreut der Projektträger Karlsruhe (PTKA) das Programm. Für die Beratungsförderung B ist eine Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Voraussetzung. Die geltende Verwaltungsvorschrift ist seit dem 27. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Für Investitionsvorhaben ist dieser Förderweg geschlossen. Ob das Land einen neuen Stichtag ausschreibt, geht aus den Quellen nicht hervor. Die Beratung zur Treibhausgasbilanz und zum Transformationspfad bleibt beantragbar.