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Förderung der Dekarbonisierung

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August 2024 die Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Sie ergänzt die Klimaschutzverträge und richtet sich vor allem an den Mittelstand.

  • Der erste Förderaufruf startete am 30. August 2024; heute ist laut Förderdatenbank in keinem der beiden Module ein Antrag möglich.
  • Angesprochen sind Industrieunternehmen mit Anlagen für industrielle Prozesse, besonders aus der energieintensiven Grundstoffindustrie.
  • Eine offene Frist gibt es derzeit nicht; ob ein weiterer Aufruf folgt, nennen die Quellen nicht.

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Am 23. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) veröffentlicht. Sie folgt auf das Programm Dekarbonisierung in der Industrie und soll vor allem den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. Neben den Klimaschutzverträgen steht sie als eigenes Instrument. Kumulieren lassen sich beide nicht.

Die Richtlinie hat zwei Module. Modul 1 fördert Vorhaben, mit denen Industrieunternehmen mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion einsparen wollen. Adressaten sind vor allem Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, etwa aus Chemie, Stahl, Gießerei und Glas, wobei die Förderung ausdrücklich nicht auf diese Branchen beschränkt ist. Im Modul 2 geht es um die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS und CCU), beschränkt auf schwer vermeidbare Emissionen. Im ersten Aufruf waren dort Investitionen in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig.

Für die gesamte Laufzeit bis 2030 plante das Ministerium circa 3,3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein, verteilt auf jährliche Förderwettbewerbe (BMWK, Stand 23. August 2024). Die Förderung beginnt bei einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Modul 1 sah bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen vor, Modul 2 bis zu 30 Millionen Euro für Investitionen und bis zu 35 Millionen Euro für industrielle Forschungsprojekte. Ab 15 Millionen Euro Projektvolumen ist eine Kofinanzierung der Bundesländer von 30 Prozent vorgesehen.

Angekündigt war der erste Aufruf für September 2024, mit drei Monaten Zeit zum Einreichen. Er startete dann bereits am 30. August 2024. Skizzen waren laut Projektträger, dem Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), bis zum 29. November 2024 möglich. Seitdem hat sich das Programm verändert. Das Teilmodul mit bis zu 200 Millionen Euro ist zum Ende 2025 ausgelaufen. Ein zweiter Aufruf für die übrigen Teilmodule von Modul 1 nahm Skizzen bis zum 28. Februar 2026 an.

Die Termine von 2024 gelten nicht mehr. Die Förderdatenbank des Bundes führt beide Module als aktiv, eine Antragstellung ist derzeit aber nicht möglich. Ob ein weiterer Aufruf folgt, sagen die geöffneten Quellen nicht.

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