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Förderung von Klimaschutzprojekten

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Mit der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) nicht-investive Projekte. Die Förderung ging im Januar 2025 aus dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte hervor.

  • Die überarbeitete Richtlinie gilt seit Januar 2025; 2026 liefen Themenaufrufe zu beruflicher Bildung und Beteiligung junger Menschen sowie zu ländlichen Kommunen.
  • Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts; die Wirtschaft ist eines von vier Handlungsfeldern.
  • Das Skizzenfenster vom 1. Juli bis 15. September 2026 ist geschlossen; einen neuen Termin nennt die NKI nicht.

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Am 24. Januar 2025 meldete die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI), dass ihr bisheriger Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte neu aufgelegt wurde. Seitdem heißt die überarbeitete Richtlinie Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte. Damals setzte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung um. Heute prüft das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Skizzen gemeinsam mit der Projektträgerin.

Gefördert werden nicht-investive Projekte. Über Umsetzung, Übertragbarkeit und Sichtbarkeit sollen sie neue oder bereits entwickelte Ansätze dauerhaft bei ihren Zielgruppen verankern. Das gilt besonders, wenn ein Projekt gesellschaftliche Prozesse zum Klimaschutz anstößt und nachweislich wirksame Klimaschutzmaßnahmen durchführt. Handlungsfelder sind Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung; Ziel ist ein Beitrag zur Treibhausgasneutralität.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Mindestzuwendung beträgt 150.000 Euro für Einzelprojekte und 100.000 Euro je Teilprojekt eines Verbunds; eine Höchstsumme gibt es nicht (NKI, Stand 3. Oktober 2026). Für die Planungsphase sind höchstens zwölf Monate vorgesehen. Das Programm läuft vom 1. November 2024 bis zum 30. Juni 2027.

Beworben wird mit einer Skizze auf einen Themenaufruf; das Thema ist nicht frei wählbar. Erfolgreiche Projektideen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Vom 1. Juli bis 15. September 2026 konnten Skizzen zu zwei Themenaufrufen eingereicht werden: Klimaschutz in der beruflichen Bildung und Beteiligung junger Menschen sowie Klimaschutz in ländlichen Kommunen. Dieses Fenster ist geschlossen. Ob bis zum Ende der Laufzeit ein weiterer Aufruf folgt, nennt die Programmseite nicht.

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