Vorbereitung zum Nachhaltigkeitsbericht
Das Europäische Parlament hat einer Einigung zugestimmt, die die Berichtspflicht nach der CSRD auf sehr große Unternehmen beschränkt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können freiwillig nach dem Standard VSME berichten.
- Berichten sollen nur Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz (Europäisches Parlament, Stand 16. Dezember 2025).
- KMU berichten freiwillig, etwa wenn Kunden oder Banken Nachhaltigkeitsdaten anfragen.
- Für KMU ergibt sich daraus keine Frist.
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2 Minuten LesezeitKleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten immer mehr Anfragen zu Nachhaltigkeitsdaten, etwa von großen Kunden oder Banken. Die Meldung vom 21. Juni 2025 stellte dazu die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den freiwilligen Standard VSME vor. Seitdem hat sich der Rahmen deutlich verändert.
Die CSRD verpflichtet große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ersten Unternehmen wenden die Regeln für das Geschäftsjahr 2024 an, mit Berichten im Jahr 2025 (Europäische Kommission, Stand 3. Juli 2026). Für spätere Wellen hat die EU den Start mit der sogenannten Stop-the-clock-Richtlinie verschoben. Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament zudem der Omnibus-Einigung mit den Mitgliedstaaten zugestimmt. Danach sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichten. Die Meldung nannte andere Schwellen. Die förmliche Billigung durch den Rat stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Für KMU hat EFRAG im Auftrag der Europäischen Kommission den VSME entwickelt, einen freiwilligen Standard für nicht börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, und ihn am 17. Dezember 2024 an die Kommission übergeben. Die Kommission hat ihn am 30. Juli 2025 in einer Empfehlung aufgegriffen.
Große Unternehmen und Finanzinstitute sollen ihre Anfragen an KMU nach dem Willen der Kommission möglichst auf den VSME stützen. Die Omnibus-Einigung schützt zudem Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten davor, dass Berichtspflichten auf sie abgewälzt werden. Passend dazu hat die Kommission am 3. Juli 2026 Standards zur freiwilligen Nutzung durch diese Unternehmen erlassen.
Für ein KMU bleibt die Berichterstattung damit freiwillig. Laut Kommission kann ein Bericht nach dem VSME den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung verbessern. Eine Frist ergibt sich daraus nicht.