Förderungen von Ladesäulen
Das Programm ist seit 1. November 2024 geschlossen. Der Aufruf förderte nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ab 50 kW auf Betriebsflächen.
- Nach dem Start am 18. September 2023 konnten Unternehmen ab 3. Juni 2024 erneut Anträge stellen, bis einschließlich 1. November 2024.
- Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
- Anträge sind nicht mehr möglich; einen neuen Aufruf nennen die Quellen nicht.
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2 Minuten LesezeitDas Programm ist seit 1. November 2024 geschlossen (Projektträger Jülich, Stand 3. Oktober 2026). Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom Juli 2023 fördert der Bund Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Am 18. September 2023 startete dazu ein Aufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für nicht öffentlich zugängliche, gewerblich genutzte Schnellladepunkte.
Gefördert wurden Kauf und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte mit mindestens 50 kW auf selbst genutzten Betriebsflächen in Deutschland. Geladen wird mit Gleichstrom. Förderfähig waren auch zugehörige Technik wie elektrische Stromspeicher und der Netzanschluss. Der Ladestrom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Gedacht ist die Förderung für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten sowie Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbietern mit hoher Laufleistung.
Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die Förderung war eine Anteilsfinanzierung: 40 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 20 % für Großunternehmen (NOW GmbH, Stand 3. Oktober 2026). Je Ladepunkt galten Höchstbeträge. Bei 50 bis 149 kW waren höchstens 35.000 € förderfähig; die Förderung betrug höchstens 14.000 € für KMU und 7.000 € für Großunternehmen. Ab 150 kW lagen die Werte bei 75.000 €, 30.000 € und 15.000 € (Förderaufruf, Stand 18. September 2023).
Anträge liefen online über die Förderplattform LIS des Projektträgers Jülich, die ab dem 3. Juni 2024 ein zweites Mal öffnete und Anträge bis einschließlich 1. November 2024 annahm. Unternehmen, die bereits eine Bewilligung aus dem Programm hatten, waren nicht erneut antragsberechtigt.
Heute ist laut Projektträger Jülich keine Einreichung mehr möglich. Zuständig ist inzwischen das Bundesministerium für Verkehr (BMV). Die Förderrichtlinie Elektromobilität läuft laut NOW GmbH bis Ende 2026; einen neuen Aufruf für nicht öffentliche Schnellladepunkte nennen die Quellen nicht.