Novelle des EDL-G kommt noch im Herbst 2024
Die Pflicht zum Energieaudit soll sich künftig nach dem Energieverbrauch richten, nicht mehr nach der Unternehmensgröße. Der Entwurf von 2024 trat nicht in Kraft, seit September 2026 berät der Bundestag einen neuen.
- Am 24. September 2026 hat der Bundestag den neuen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.
- Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 2,77 Gigawattstunden Verbrauch, die kein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten müssen.
- Bis zum Beschluss gilt die bisherige Pflicht: Nicht-KMU unter 7,5 GWh führen alle vier Jahre ein Energieaudit durch.
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2 Minuten LesezeitAm 6. August 2024 haben wir gemeldet, die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) komme noch im Herbst 2024. Damals lag ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 24. Mai 2024 dem Bundesrat übersandt hatte. In Kraft ist die Novelle bis heute nicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt weiter die bisherige Auditpflicht (abgerufen am 3. Oktober 2026).
Der Entwurf von 2024 sollte das deutsche Recht an Artikel 11 der neu gefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) anpassen. Energieaudits hätten danach alle Unternehmen ab 2,77 Gigawattstunden durchschnittlichem Verbrauch durchführen müssen, unabhängig von ihrer Größe. Konkreter werden sollten auch die Anforderungen an die Fachkunde von Energieauditoren. Kleiner statt größer wäre der Kreis der Pflichtigen geworden: Die Bundesregierung schätzte rund 10 400 verpflichtete Unternehmen, zuvor rund 22 800 (Gesetzentwurf, Stand 24. Mai 2024).
Heute gilt Folgendes. Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, müssen bei weniger als 7,5 GWh Verbrauch nach § 8 EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh müssen nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben (BAFA, abgerufen am 3. Oktober 2026).
Die Frist zur Umsetzung der EED endete am 10. Oktober 2025. Am 16. September 2026 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie vor, der auch das EDL-G ändert. Auch er knüpft die Auditpflicht an mehr als 2,77 Gigawattstunden Verbrauch, während Energie- oder Umweltmanagementsysteme erst ab mehr als 23,6 Gigawattstunden Pflicht sein sollen statt bisher ab 7,5. Wer neu unter die Auditpflicht fällt, hätte für das erste Audit 12 Monate Zeit; Nicht-KMU mit bisherigen Audits behalten 4 Jahre ab dem letzten. Am 24. September 2026 hat der Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Beschlossen ist die Novelle damit noch nicht. Bis dahin bleiben die heutigen Pflichten. Nach dem Entwurf könnten auch KMU ab 2,77 Gigawattstunden auditpflichtig werden.