Plattform für Abwärme freigeschaltet
Seit April 2024 melden größere Unternehmen ihre Abwärme an eine öffentliche Plattform des Bundes. Eine Gesetzesnovelle soll diese Pflicht für die meisten Betriebe streichen.
- Die Plattform ist seit dem 15. April 2024 online; am 24. September 2026 hat der Bundestag die Novelle in erster Lesung beraten.
- Meldepflichtig sind bisher Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr.
- Bis die Novelle in Kraft tritt, gilt die jährliche Frist zum 31. März für Meldung oder Bestätigung der Daten.
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2 Minuten LesezeitDas Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Sein § 17 sieht eine Plattform für Abwärme vor. Seit dem 15. April 2024 ist sie online, Unternehmen können sich dort registrieren und ihre Daten eintragen (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, Stand 15. April 2024). Unsere Meldung vom 12. August 2024 griff das auf. Seitdem hat sich die Lage verschoben: Eine Novelle des Gesetzes soll die Meldepflicht für die meisten Betriebe streichen.
Die Plattform zeigt gewerbliche Abwärmepotentiale in Deutschland. Ziel ist, diese Abwärme nutzbar zu machen und so die Energieeffizienz zu steigern. Die Daten sind öffentlich. Auch Kommunen können sie für die kommunale Wärmeplanung nutzen. Aufbau und Betrieb liegen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA. Die veröffentlichten Meldungen bis zum 5. Juli 2026 umfassen laut BfEE über 3.000 Firmen mit über 23.000 Abwärmepotentialen und zusammen 207 TWh Abwärme im Jahr.
Meldepflichtig sind nach geltendem Recht Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr. Die erste Meldung war nach einer Verlängerung bis zum 1. Januar 2025 fällig, seitdem sind die Angaben jedes Jahr bis spätestens 31. März zu übermitteln oder zu bestätigen (BfEE, abgerufen am 3. Oktober 2026).
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des EnEfG beschlossen. Pflichten im Bereich der Abwärme sollen danach entbürokratisiert werden (Bundesregierung, Stand 24. Juni 2026). Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Geplant ist, die Meldepflicht für Abwärmepotenziale bei den meisten Betrieben zu streichen.
Beschlossen ist die Novelle noch nicht. Bis sie in Kraft tritt, gilt die bestehende Pflicht mit der Frist zum 31. März. Welche Unternehmen nach der Reform weiter melden müssen, nennen die bisher veröffentlichten Quellen nicht.