10 Mrd. € für Gebäudesanierung
Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 13. September 2024 mehr als 10 Milliarden Euro ausgezahlt.
- Die Bilanz vom 20. September 2024 nennt 829.505 geförderte Investitionsstandorte, darunter 303.242 Wärmepumpen.
- Die BEG unterstützt Eigentümerinnen, Eigentümer und Unternehmen; seit dem 21. Juli 2026 gilt sie mit angepassten Bedingungen weiter.
- Für bewilligte Anträge ändert sich nichts; neue Anträge laufen nach den Bedingungen ab 21. Juli 2026.
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2 Minuten LesezeitAm 20. September 2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bilanz gezogen: Bis zum 13. September 2024 hat es mehr als 10 Milliarden Euro aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für energetische Sanierungen ausgezahlt. Das BAFA nennt die BEG einen zentralen Bestandteil der deutschen Klimaschutzstrategie.
Laut BAFA unterstützte die BEG 829.505 Investitionsstandorte in Deutschland. Darunter waren 303.242 installierte Wärmepumpen, 145.327 Biomasseanlagen und 905.456 Quadratmeter Solarthermie (BAFA, Stand 20. September 2024). Seit dem Start am 1. Januar 2021 gingen bis zum 13. September 2024 über 1,55 Millionen Anträge ein.
Die Auszahlungen stiegen über die Jahre deutlich: 0,14 Mrd. Euro im Jahr 2021, 1,35 Mrd. Euro 2022 und 4,86 Mrd. Euro 2023. Im Jahr 2024 waren es bis Mitte September 3,67 Mrd. Euro. BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr sieht darin eine Unterstützung für Eigentümerinnen, Eigentümer und Unternehmen, klimafreundliche Technik in die Breite zu tragen.
Die BEG läuft weiter. Die Bundesregierung führt sie auch unter dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz fort; seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen in der bekannten Struktur (BAFA, Stand 9. Juli 2026). Bereits bewilligte Anträge sind davon nicht betroffen. Für die Heizungsförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, für weitere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle das BAFA (Programmseite).
Die Zahlen von 2024 beschreiben die Nachfrage nach der Förderung, nicht die heutigen Konditionen. Für eine Sanierung, die heute beantragt wird, gelten die Bedingungen ab dem 21. Juli 2026.