Zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge
Erst am 5. Mai 2026, nicht Ende 2024, begann die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge, die heute CO2-Differenzverträge heißen. Abgelaufen ist die Antragsfrist inzwischen.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Gebotsverfahren 2026 am 5. Mai 2026 gestartet; bis zum 9. September 2026 gingen 21 Gebote ein.
- Teilnehmen konnten energieintensive Industrieunternehmen, die am Vorverfahren 2026 teilgenommen hatten.
- Anträge sind nicht mehr möglich; die Zuschläge sollen bis Ende 2026 erteilt werden.
Langversion
2 Minuten LesezeitDas Programm ist seit 9. September 2026 geschlossen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand 18. September 2026). Gemeint ist die Antragsfrist der zweiten Gebotsrunde.
Am 29. Juli 2024 haben wir über den Start des Vorverfahrens für die zweite Gebotsrunde der Klimaschutzverträge berichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wollte das zweite Gebotsverfahren damals noch im selben Jahr starten, unter Haushaltsvorbehalt. Es kam später. Die EU-Kommission genehmigte die überarbeiteten Fördergrundlagen am 24. März 2025, und über den Start sollte eine neue Bundesregierung entscheiden. Am 5. Mai 2026 startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das Gebotsverfahren 2026.
Mit den Verträgen, heute CO2-Differenzverträge genannt, gleicht das BMWE über 15 Jahre Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Referenzsystemen aus. Gefördert werden Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen, etwa aus der Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie. Gegenüber 2024 ist das Programm technologieoffener: Förderfähig sind nun auch Technologien zum Abscheiden, Nutzen und Speichern von Treibhausgasen (CCU/CCS) sowie reine Industriedampfprojekte.
Teilnehmen durften nur Vorhaben, die im Jahr zuvor am Vorverfahren 2026 teilgenommen hatten. Das Vorverfahren von 2024 mit Frist zum 30. September 2024 genügte dafür allein nicht. Spätestens ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr nach Betriebsbeginn müssen die Emissionen um mindestens 50 Prozent sinken. Das Auktionsvolumen beträgt 5 Milliarden Euro, die beantragten Mittel liegen deutlich darüber (BMWE, Stand 18. September 2026).
Die Frist wurde vom 7. auf den 9. September 2026 verlängert. Bis dahin gingen 21 Gebote ein. Die Zuschläge sollen bis Ende 2026 erteilt werden.
Für neue Vorhaben ist in dieser Runde nichts mehr zu tun. Ob ein weiteres Gebotsverfahren folgt, nennen die Quellen nicht.